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Wer hat die Macht? Wie das Lukaschenko-Regime den deutschen Rechtsstaat unterwandert

Was für Deutsche nur eine Formalie ist, wird für belarusische Staatsangehörige im Exil zur existenziellen Bedrohung: ein abgelaufener Pass.

Iryna S.

Iryna S.

Volljuristin Legal Help

Wer hat die Macht? Wie das Lukaschenko-Regime den deutschen Rechtsstaat unterwandert

Elena lebt seit Jahren in Deutschland. Sie hat hier ihr Studium abgeschlossen, arbeitet, zahlt Steuern und engagiert sich gesellschaftlich. Sie hat sich hierzulande ein Leben aufgebaut, hat eine berufliche Perspektive, Freund*innen und endlich Sicherheit gefunden, die ihr in ihrem Heimatland fehlte.

Nach und nach hat Elena auch begonnen, sich politisch einzubringen und öffentlich Stellung zu beziehen. Endlich konnte sie ohne Angst auf Demonstrationen ihre eigene Meinung äußern. Und erstmals konnte sie die Regierung ihres Herkunftslandes kritisieren, ohne Repressionen befürchten zu müssen.

Die Geschichte von Elena spiegelt die Einzelschicksale Dutzender Menschen wider, die sich in den zurückliegenden Monaten hilfesuchend an das Legal Help Team von LIBERECO gewandt haben. Elena gibt es nicht, aber ihre hier geschilderten Probleme und das systematische Wegducken deutscher Behörden sind real. Elena steht stellvertretend für das, was Tausende Belarus*innen in Deutschland erleben.

Großdemonstrationen gegen die Diktatur in Belarus – auch in Deutschland

Rückblick auf das Jahr 2020: Präsidentschaftswahlen in Belarus. Landesweite Massenproteste.

Auch in Deutschland gehen Tausende Belarus*innen auf die Straße. Sie kritisieren die massiven Wahlfälschungen, protestieren gegen die ausufernde Gewalt und zeigen sich solidarisch mit Verhafteten, Gefolterten und politischen Gefangenen. Und sie fordern – für das Regime von Diktator Alexander Lukaschenko besonders unbequem – Sanktionen der Europäischen Union. Mit Erfolg.

Auch Elena wird Teil der belarusischen Demokratiebewegung und nimmt aktiv an Veranstaltungen der Diaspora teil. Endlich kann sie etwas gegen das autoritäre Regime unternehmen, das sie einst vertrieben hat. Endlich kann sie sich zeigen, ohne Angst vor politischer Verfolgung haben zu müssen.

Oder doch nicht?

Der lange Schatten des Lukaschenko-Regimes

Denn eines Tages kommt der Moment, an dem sie die Diktatur und deren Repressionen wieder einholen: Ihr belarusischer Pass ist abgelaufen. Unvermittelt greift das Regime wieder nach ihr – tausend Kilometer von Minsk entfernt.

Denn das belarusische Regime hat im September 2023 die Ausstellung und Verlängerung von Pässen und anderen offiziellen Dokumenten im Ausland faktisch eingestellt. Wer einen neuen Pass benötigt, die eigene Geburtsurkunde für die Hochzeit vorzeigen muss oder einen Vertrag beglaubigen lassen will, wird gezwungen, nach Belarus zurückzukehren. Auch Elena soll so genötigt werden, sich den Behörden eines Staates auszusetzen, vor dessen Repressionen sie einst geflohen ist.

Eine Passverlängerung ist für die meisten Deutschen eine reine Formalität. Elena und Tausende andere belarusische Staatsangehörige in Deutschland hingegen sehen sich plötzlich existenziellen Fragen gegenüber:

  • Wer hat die Macht über mein Leben und meinen weiteren Aufenthalt in Deutschland? Der deutsche Rechtsstaat, in dem ich lebe und meinen Lebensmittelpunkt gefunden habe?
  • Oder das autoritäre Regime meines Herkunftslandes, das ich geglaubt habe, hinter mir gelassen zu haben?

Was passiert, wenn der Pass abgelaufen ist

Ein abgelaufener Pass ist nicht nur ein fehlendes Dokument. Er macht Reisen unmöglich, erschwert die Eröffnung eines Bankkontos und gefährdet den Abschluss von Arbeits-, Miet- und anderen Verträgen. Vor allem aber kann ein Aufenthaltstitel nicht mehr verlängert werden – selbst dann nicht, wenn alle anderen Voraussetzungen für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland erfüllt sind.

Aus einem Identitätsdokument wird damit ein Instrument politischer Kontrolle. Aus einem bürokratischen Standardakt wird transnationale Repression. Darunter sind Maßnahmen autoritärer Staaten zu verstehen, die nicht an deren Landesgrenzen enden. Autoritäre Regime versuchen so, Einfluss auf Menschen auszuüben, die längst im Ausland leben. Sie sollen eingeschüchtert, kontrolliert oder zur Rückkehr gedrängt werden. Die Kontrolle über Pässe und Identitätsdokumente gehört dabei zu den wirksamsten Instrumenten.

Doch anders als etwa im Fall Irans, Russlands oder Syriens zielt das Vorgehen des belarusischen Regimes nicht nur auf Oppositionelle oder kritische Journalist*innen, sondern auf ausnahmslos alle Staatsangehörigen im Exil. Allein in Deutschland sind von dieser transnationalen Repression potenziell 26.500 Menschen betroffen, europaweit Hunderttausende.

Für die Betroffenen entsteht ein kaum auflösbarer Konflikt. Um ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland zu sichern, benötigen sie Dokumente ihres Herkunftsstaates. Gleichzeitig kann eine Rückreise erhebliche Risiken mit sich bringen, bis hin zu langen Haftstrafen.

Besonders dramatisch ist die Situation für Menschen, die sich in Deutschland erstmals frei genug fühlten, 2020 und in den nachfolgenden Jahren öffentlich gegen das belarusische Regime Stellung zu beziehen. Für Menschen, die an Demonstrationen teilgenommen haben, politische Gefangene unterstützt, für unabhängige Medien und Menschenrechtsorganisationen gespendet oder sich gegen Russlands Krieg gegen die Ukraine ausgesprochen haben. Menschen, denen nun jahrealte Fotos von Protesten oder längst vergessene Beiträge in sozialen Netzwerken zum Verhängnis werden können.

Belarusische Gerichte verfolgen bereits extrem niedrigschwellige Aktivitäten

In Belarus können bereits extrem niedrigschwellige politische Aktivitäten schwerwiegende Folgen haben. Belarusische Gerichte verfolgen die oben genannten Beispiele regelmäßig als „Aufrufe an ausländische Staaten zur Verhängung von Sanktionen“ (gemäß Art. 361 des Strafgesetzbuchs der Republik Belarus), als „Schaffung einer extremistischen Formation oder Beteiligung daran“ (Art. 361-1) oder als „Finanzierung extremistischer Tätigkeit“ (Art. 361-2). Die Grenze zwischen Recht und Willkür ist völlig verschwommen, die strafrechtlichen Konsequenzen sind hingegen nicht abstrakt, sondern tatsächlicher Alltag in Belarus.

Auch deutsche Behörden und Gerichte beschäftigen sich zunehmend mit dieser Problematik. Dabei macht Elenas Schicksal exemplarisch deutlich: Die Beschaffung eines neuen Passes kann nicht in jedem Fall verlangt werden. Wenn die Rückkehr in den Herkunftsstaat unzumutbar oder gefährlich ist, müssen rechtsstaatliche Schutzmechanismen greifen.

Grundsätzlich bietet das deutsche Aufenthaltsrecht für dieses Dilemma eine Lösung. Denn in Fällen, in denen die Passbeschaffung unmöglich oder unzumutbar ist, kann ein Reiseausweis für Ausländer als Passersatz ausgestellt werden (gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Aufenthaltsverordnung). Mit diesem Passersatz kann anschließend auch der Aufenthaltstitel verlängert werden. So zumindest die Theorie.

Doch dieses Instrument wird in der Praxis viel zu selten genutzt. Die zuständigen Ausländerbehörden sehen sich stattdessen nicht für die Bewertung der Gefährdungslage zuständig und verweisen Betroffene pauschal auf das Asylverfahren. Insbesondere – aber nicht nur – beim Landesamt für Einwanderung in Berlin beobachten wir dieses Vorgehen.

Es entsteht ein neues Paradox. Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben, arbeiten oder studieren und damit bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben haben und deren politische Aktivitäten überwiegend oder sogar ausschließlich in Deutschland stattgefunden haben, sollen auf einmal ein Asylverfahren durchlaufen. Aus Steuerzahler*innen werden ohne Not Leistungsempfänger*innen. Und das nur, weil ihr Pass abgelaufen ist und dieser nicht gefahrlos verlängert werden kann?

Wenn bei einer Rückkehr politische Verfolgung droht

Für Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Unsere Beispiel-Elena soll den Behörden nun darlegen, dass ihr bei einer Rückkehr politische Verfolgung droht. Und zwar nicht nur abstrakt, sondern konkret und individuell.

Doch wie soll sie eine Gefahr nachweisen, wenn die belarusischen Behörden bislang kein besonderes Interesse an ihr gezeigt haben – gerade, weil sie noch nicht für das Regime greifbar war, da sie in Deutschland lebt? Zwar existieren die Tatbestände der objektiven und subjektiven Nachfluchtgründe, das BAMF akzeptiert jedoch in der Regel keine niedrigschwelligen, exilpolitischen Aktivitäten, obwohl diese nachweislich schwerwiegende Folgen haben können. So sind dem Auswärtigen Amt „Fälle von Verhaftungen nach Rückkehr zwecks Beantragung eines neuen Passes bekannt“, wie es LIBERECO in einem Schreiben bestätigt hat.

Wenn die deutschen Behörden den Schutzstatus und den Asylantrag von Elena ablehnen und auch die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels verweigern, dann wird sie ausreisepflichtig. Ihr droht damit die Abschiebung nach Belarus.

Nur weil der deutsche Rechtsstaat Menschen wie Elena weder schützt noch zu schützen bereit ist, geht Lukaschenkos perfide Repressionsstrategie überhaupt erst auf. Ohne selbst groß aktiv zu werden, kann das belarusische Regime in Deutschland Betroffene unter Druck setzen und Angst erzeugen. Und die deutsche Bürokratie hilft dabei ungewollt mit.

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Verfasst von

Iryna S.

Volljuristin Legal Help

Volljuristin mit besonderer Expertise im Asyl- und Aufenthaltsrecht

help@libereco.org